Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die genannten Tarife verstehen sich bei Einzug über das Lastschriftverfahren. Barzahlung ist nur bei Vorauszahlung für 12 oder 24 Monate möglich, ansonsten werden 10 € Verwaltungsgebühr je Zahlung (auch bei Dauerauftrag und Überweisung) erhoben. Alle Zahlungen werden im Voraus fällig.
- Mit Beginn der Mitgliedschaft liegt eine Mitgliedskarte für den Kunden zur Abholung bereit. Diese ist persönlich bei jedem Besuch mitzuführen und ermöglicht das ordnungsgemäße Einchecken. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Jeder Verlust ist umgehend zu melden und eine Ersatzkarte kostenpflichtig in Empfang zu nehmen. Bei Missbrauch (z. B. Überlassung an Dritte) verpflichtet sich der Kunde für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe von 200 € zu zahlen.
- Der Kunde hat nur dann ein Nutzungsrecht, wenn keine Beitragsrückstände bestehen. Die Zahlpflicht besteht wie vertraglich vereinbart.
- Ist der Kunde aus Gründen, die in seiner Person liegen, an der Nutzung der Trainingsmöglichkeiten gehindert, ist er hierdurch nicht von der Verpflichtung der Beitragszahlung befreit.
- Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und hängt im Fit-Point aus. Für Trainierende unter 18 Jahren bestätigt der Erziehungsberechtigte mit seiner Unterschrift auf der ersten Seite gleichzeitig ausdrücklich, dass er mit einer Nutzung der Trainingsangebote auch ohne fachliche Aufsicht (Trainer u. a.) einverstanden ist.
- Die Kündigung durch den Vertragspartner muss mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich erfolgen, ansonsten verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Es wird das Recht eingeräumt, das verlängerte Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit erhöht sich der Beitrag auf 12,95 € / Woche. Es kann jedoch ein Anschlussvertrag für eine Laufzeit von 12 zum günstigen vorherigen Tarif der Erstlaufzeit geschlossen werden.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.